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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!"
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965
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Die Kosten für den Steuerberater bemessen Sie in erster Linie nach dem sog. Gegenstandswert. Die Steuerberaterkosten können Sie hier kostenlos und unverbindlich berechnen.

Ich helfe Ihnen in Folgenden Bereichen

  • betriebliche und private Steuererklärungen
  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
  • Einnahme- Überschussrechnungen
  • Persönliche Steuerplanung
  • Begleitung bei Außenprüfungen
  • Finanzbuchführung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

"Das Rech Steuern zu sparen muss aber jeder für sich geltend machen."
Gregor Zaremba B.Sc., Steuerberater
 
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